Global Navigation

Steg Limmatschifffahrt

Auszug aus der Verkehrsanordnung

Das Stillliegen von Schiffen jeglicher Art, ausgenommen Fahrgastschiffe während maximal 4 Stunden sowie die Stationierung der «MS Etzel» gemäss Konzession, ist auf beiden Seiten über die gesamte Länge des Limmatschifffahrtsstegs verboten (rot eingefärbte Bereiche «II.» in der Skizze).

Stillliegen bedeutet in Analogie zum Strassenverkehr das Parkieren des Schiffes.

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