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Rudern: Regeln und Sicherheitshinweise

Meiden der inneren Uferzone (bis 150 Meter vom Ufer entfernt)

Die innere Uferzone soll in erster Linie den Badenden dienen. In dieser Zone ist auch die Verwendung von Badehilfsmitteln wie Luftmatratzen oder Schwimmreifen erlaubt. Zudem befinden sich an vielen Stellen entlang der Ufer Bojenfelder mit stationierten Schiffen. Da in der Regel mit dem Rücken in Fahrtrichtung gerudert wird, und daher die Sicht nach vorne stark behindert ist, empfiehlt die Wasserschutzpolizei, diese Zone nach Möglichkeit zu meiden, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden.

Anbringen der vorgeschriebenen Beleuchtung während der Dämmerung und in der Nacht

Wenn die Tage kürzer werden, die Dunkelheit sich früher als sonst bemerkbar macht und die Luft- bzw. Wassertemperaturen sinken (vermehrt Nebel auf dem See), möchten wir Sie daran erinnern, dass die Ruderboote bei unsichtigem Wetter bzw. Dämmerung/Nacht mit einer guten und aus allen Richtungen ohne Einschränkung und permanent sichtbaren Lichterführung auszurüsten sind.

Im Weiteren ist auf wettkampftauglichen Rennruderbooten ausserhalb der Uferzone (300 m) gemäss Binnenschifffahrtsverordnung des Bundes das Mitführen eines Einzelrettungsmittels pro Person obligatorisch. Akzeptiert werden zertifizierte Rettungswesten mit Kragen und ei-nem Mindestauftrieb von 75 N (7,5 kg) oder Schwimmhilfen, welche die Norm SN EN ISO 12402-5:2006 bzw. SN EN 393:1994 erfüllen. Die 300m-Regel gilt uneingeschränkt auch im unteren Seebecken und somit auch im Fall einer Querung, z.B. Bootshäuser – Hafen Riesbach (Distanz 800 m). In der kalten Jahreszeit empfehlen wir generell das Tragen solcher Westen oder Schwimmhilfen, insbesondere aber wenn Sie alleine unterwegs sind. Bitte beachten Sie, dass Sie insbesondere bei einem Sturz ins kalte Wasser sehr rasch Ihre Aktionsfähigkeit verlieren. Eine Faustregel besagt, dass Sie bei Wassertemperaturen von unter 10°C pro °C bloss noch etwa eine Minute aktionsfähig bleiben (also z.B. ca. 6 min bei 6°C), wobei als erstes die Greifkraft nachlässt.

Jeweils zwischen Anfang November und Ende März wird auf beiden Seeseiten auf der Höhe der Stadtgrenze ca. 400 m vom Ufer entfernt mit Bewilligung des AWEL eine weisse Boje gesetzt. Die Bojen sind mit weissen permanent leuchtenden Rundumlichtern versehen. Die Bestimmungen der Binnenschifffahrtsgesetzgebung lassen keine andere bzw. besser sichtbare Farbe zu.

Wakeboarder und Ruderer

Durch die Konzentration der verschiedenen Sportarten im unteren Seeteil entstehen Interessenkonflikte. Sowohl Ruderer als auch Wakeboarder/Wasserskifahrer sind für die Ausübung ihres Sportes auf eine ruhige Wasseroberfläche angewiesen. Damit weiterhin beide Sportarten möglich bleiben, muss gegenseitig Rücksicht genommen werden.

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