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Bordellbetriebe

Am 1. Januar 2013 wurde die neue Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO), welche am 7. März 2012 durch den Gemeinderat verabschiedet worden war, vollumfänglich umgesetzt. In dieser Verordnung wird die Ausübung der Prostitution (Salon- und Strassenprostitution) in der Stadt Zürich geregelt. Neu benötigen Sie zur Ausübung der Strassenprostitution wie auch zum Betrieb eines Bordells, mit entsprechender Übergangsfrist, eine Bewilligung. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie in den nachstehenden Broschüren und Formulare.

Bei Fragen wenden Sie sich an folgende Mail-Adresse: stp-pgvo@zuerich.ch

Hilfe für Sexarbeitende in Zürich

Informationen zu den Strassenstrichzonen, Rechte und Pflichten für Sexarbeitende, Erhalt der Bewilligung, Sicherheit bei der Arbeit und wichtige Adressen

Weitere Informationen