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Gratisparkkarten (S1 für Grundversorgung) werden verlängert

Medienmitteilung

(Nachtrag zur Medienmitteilung vom Donnerstag, 19. März 2020, 09.32 Uhr: Mitarbeitende der Grundversorgung können ab sofort gratis parkieren) Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus sind die Gratisparkkarten (S1) für Mitarbeitende des Gesundheitswesens und der allgemeinen Grundversorgung neu bis am 26. April 2020 gültig.

14. April 2020,11.29 Uhr

Ab dem 19. März 2020 konnten Personen der allgemeinen Grundversorgung, die mit dem Auto zur Arbeit in die Stadt Zürich fahren müssen, gratis Spezialbewilligungen (S1) zum Parkieren bei der Stadtpolizei Zürich beziehen. Rund 14'700 solcher Parkkarten wurden in der Zwischenzeit an die Einrichtungen und Betriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs weitergeführt werden müssen und gemäss COVID-19-Verordnung 2, Art. 6, zur Grundversorgung gehören, zur Verfügung gestellt. Die Bewilligungen waren einstweilen bis am 19. April 2020 befristet. Am 8. April 2020 verlängerte der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus um eine Woche bis am Sonntag, 26. April 2020. Aus diesem Grund behalten auch die ausgestellten Parkierungsbewilligungen ihre Gültigkeit bis zu diesem Datum und werden automatisch um eine Woche verlängert. Karteninhabende mit dem Aufdruck S1 müssen also trotz anderslautendem Aufdruck (Gültigkeit bis 19. April 2020) nichts unternehmen. Sie können bis am 26. April weiterhin gratis parkieren.

 

Bei Fragen im Zusammenhang mit den Spezialbewilligungen kann die Zentralstelle für Ordnungsbussen (ZVO) unter der Telefonnummer 044 411 76 76, oder unter stp-zvo@zuerich.ch kontaktiert werden.

Weitere Informationen

Ansprechperson

Marco Cortesi
Stadtpolizei Zürich
Mediendienst