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Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt und Stadtpolizei Zürich teilen mit: Täter der Laserblendung auf Buschauffeuse von Mitte November ermittelt

Medienmitteilung

(Nachtrag zur Medienmitteilung vom 11. November 2020 «Buschauffeuse mit Laser geblendet und verletzt – Zeugenaufruf») Die beiden mutmasslichen Täter, die im November im Kreis 9 mit einem Laser eine Buschauffeuse der VBZ geblendet und verletzt hatten, konnten ermittelt werden.

22. Dezember 2020,11.37 Uhr

Aufgrund von ersten Abklärungen und Aussagen von Personen, die zum Vorfall vom 10. November 2020 Angaben machen konnten, erhielten Detektive der Stadtpolizei Zürich Hinweise auf mögliche beteiligte Personen. Weitere umfangreiche Ermittlungen und Befragungen führten die Ermittler zu zwei Jugendlichen. Im Auftrag der Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt nahmen Sachbearbeiter der Fachgruppe Jugenddienst am 18. Dezember 2020 die zwei mutmasslichen Täter an ihren jeweiligen Wohnorten fest. Nach ersten polizeilichen Befragungen wurden die beiden Teenager im Alter von 14 Jahren der Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt zugeführt. Dort zeigten sie sich geständig, die Laserblendung verübt zu haben.

Die Buschauffeurin ist aufgrund der entstandenen Augenverletzung noch immer arbeitsunfähig.

In diesem Zusammenhang weist die Stadtpolizei Zürich nochmals eindringlich darauf hin, dass der Umgang mit Lasern seit dem 1. Juni 2019 neu geregelt ist.

Nur wenige Produktegruppen von handgeführten Laserpointern sind noch erlaubt. Jegliche Verwendung von handgeführten Laserpointern im Freien ist verboten. Eine missbräuchliche Verwendung kann zudem zu erheblichen Verletzungen führen.

 

Weitere Informationen zu Laserpointern auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit BAG:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/elektromagnetische-felder-emf-uv-laser-licht/laser-und-lasershows/laserpointer.html

Weitere Informationen

Ansprechperson

Marc Surber
Stadtpolizei Zürich
Mediendienst