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Stadtpolizei reagiert - bevor etwas passiert: Sicher mit dem Gummiboot auf der Limmat unterwegs

Medienmitteilung

Die Stadtpolizei Zürich reagiert auf die zunehmenden Gummibootfrequenzen auf der Limmat, im Teilstück Escher-Wyss-Platz bis Höngger Wehr. Mit einem Videoclip, riesigen Transparenten und Hinweistafeln werden Gummiböötlerinnen und –böötler auf das gefährliche Höngger Wehr aufmerksam gemacht. Zudem hat der Bund im Januar 2020 neue Vorschriften auf Fliessgewässern erlassen.

28. Mai 2020,11.15 Uhr

Sobald es die Temperaturen erlauben, wirkt die Limmat wie ein Magnet für Badefreudige. Viele Personen nutzen das Fliessgewässer dazu, sich in ihren Gummibooten gemütlich von Wipkingen in Richtung Höngg hinabtreiben zu lassen. Die Stadtpolizei Zürich verzeichnete in den letzten Jahren eine stetige Zunahme von Gummibooten auf der Limmat. Insbesondere bei der Europabrücke / Höngger Wehr, kam es immer wieder zu kritischen Situationen, weil die Gummiböötlerinnen und Gummiböötler die Gefahr des Wehrs zu spät erkannten oder unterschätzten. Seit einigen Jahren hängen unterhalb der Europabrücke zwei Transparente, welche auf die Gefahren des Höngger Wehrs aufmerksam machen und auf die letzte Ausstiegsstelle vor dem Wehr hinweisen. Verschiedene Böötlerinnen und Böötler schafften dabei jeweils nur mit Mühe und Not und in letzter Sekunde den Ausstieg, ehe sie sonst samt Boot über das gefährliche Höngger Wehr gespült worden wären. Gerade bei hohem Wasser-Abfluss entstehen bei Wehranlagen Wasserwalzen und „Widerwasser“. Das bedeutet für Schwimmende und Bootsinsassen akute Lebensgefahr.

Aus diesem Grund wurden durch die Stadtpolizei Zürich auf diese Saison hin zusätzliche Warnhinweise angebracht. So befinden sich beim Gemeinschaftszentrum Wipkingen, dem Haupteinstiegsort in die Limmat, Tafeln, die auf die Gefahr und den letzten Ausstieg nach Brücke 4 beim Höngger Wehr aufmerksam machen.

Die zwei bestehenden Transparente unterhalb der Europabrücke wurden mit zwei weiteren ergänzt, welche den Böötlern den richtigen Weg zur Ausstiegsstelle auf der linken Seite weisen. Zusätzlich weist die Stadtpolizei Zürich mit einem neuen Videoclip auf die Vorschriften und die Gefahren beim Böötlen auf der Limmat hin. Auf der Website der Stadtpolizei Zürich und dem darin eingebetteten Videoclip finden sich alle wissenswerten Informationen.

Gesetzliche Vorschriften:

Die Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) schreibt vor, dass Strandboote oder Schlauchboote gut sichtbar mit Namen und Adresse des Eigentümers oder des Halters angeschrieben sind. Auf Fliessgewässern (Flüssen) muss für jede sich an Bord befindliche Person ein Rettungsmittel (am besten eine Rettungsweste mit Kragen und einem Minimalauftrieb von 75 Newton) mitgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt die Stadtpolizei Zürich, dass diese Westen bereits vor der Fahrt angezogen werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Gewässer sind auf der Website der Stadtpolizei Zürich unter

https://www.stadt-zuerich.ch/pd/de/index/stadtpolizei_zuerich/gewaesser.html erhältlich. Zudem verweisen wir auf die 6 Flussregeln der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG: https://www.slrg.ch/de/praevention/3x6-regeln/flussregeln.html und auf die Website des bfu:  https://www.bfu.ch/de/die-bfu/medien/mit-dem-schlauchboot-im-fluss

Bilder der Transparente und Hinweistafeln sowie von Rettungswesten können auf unserer Website heruntergeladen werden.