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Paket weg, Ärger da!

Veröffentlicht am Mittwoch, 9. September 2020, von Thomas Schlittler

Immer wieder werden zugestellte Pakete gestohlen. So schützen Sie sich vor dem Päckli-Klau.

Bild zu Artikel: Ein deponiertes Postpaket vor einer Einganstüre

Eigentlich kennt die pensionierte Ruth Studer* jeden ihrer Nachbarn persönlich, schliesslich lebt sie seit vielen Jahren in einem ruhigen Wohnquartier in der Stadt Zürich. Darum fällt ihr auch der fremde Mann auf, der hier seit neustem jeden Tag seine Runde dreht. Sie stellt fest, dass er immer zur gleichen Tageszeit auftaucht, um systematisch alle Briefkästen der Strasse zu öffnen. Ruth Studer kommt das verdächtig vor. Kurz darauf hängt ein Zettel im Treppenhaus, platziert von ihrer Nachbarin: “Wer hat mein Postpaket entwendet? Bitte um Rückgabe, sonst Anzeige!!!”

Jetzt meldet die Pensionierte ihre Beobachtung sofort der Polizei. Währenddessen häufen sich dort die Beschwerden von weiteren Anwohnenden, deren Pakete gestohlen wurden. Ein Glück: Da der Täter tatsächlich immer zur gleichen Zeit unterwegs ist, ertappt ihn die Stadtpolizei rasch auf frischer Tat.

Paket weg – wer haftet?

Das Problem aber bleibt: Unbeobachtete Pakete, die stundenlang im Milchkasten, vor der Türe oder im Hauseingang stehen, sind leichte Beute für Diebe. Doch wer haftet im Verlustfall?

Die Post übernimmt den Schaden auch für nicht eingeschriebene Paketsendungen bis zu 500 Franken. Aber Achtung: Dies nur, falls das Paket nicht korrekt zugestellt wurde. Grundsätzlich darf der Postbote die Sendung nämlich im Milchkasten deponieren. Meist aber sind die Pakete zu gross. Ist der Empfänger für eine persönliche Übergabe nicht verfügbar, muss das Paket wieder mitgenommen werden. Wird das Päckli trotzdem draussen vor der Türe abgestellt, haftet die Post.  Wird die Sendung aus dem Brief- oder aus dem Milchkasten gestohlen, muss hingegen der Empfänger den Schaden tragen.

*Name geändert

Tipps

So kommt das Paket sicher bei Ihnen an.

  • Leeren Sie Ihren Briefkasten regelmässig – wenn möglich gleich nach der Zustellung der Post. Vor allem dann, wenn Sie ein Paket erwarten.
  • Installieren Sie die Post-App. Mit der App können viele Dienstleistungen des Zustellers online gesteuert und nach Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Mit der Sendungsverfolgung wissen Sie zudem immer, wo sich Ihr Paket gerade befindet.
  • Verlangen Sie von der Versandfirma, dass sie die Pakete mit "Signature" verschickt. Dann dürfen sie nur gegen Unterschrift abgeliefert werden und die Post haftet statt bis 500 bis max. 1500 Franken.
  • PickPost: Sind Sie öfter nicht zu Hause, wenn der Postbote klingelt? Dann melden Sie sich bei der Post für den kostenlosen Service "PickPost" an und lassen Sie Ihre Pakete an eine der PickPost-Stellen in Ihrer Nähe schicken, zum Beispiel einen SBB-Bahnhof, eine Tank- oder Poststelle. Sobald Ihre Sendung dort angekommen ist, werden Sie benachrichtigt.
  • Wer will, dass sein Paket einem ausgewählten Nachbarn übergeben wird, kann das kostenlos mit der Post vereinbaren. Dann geht die Haftung an den Empfänger über.
  • Sichere Adresse: Sie können sich Ihre Pakete auch an Ihren Arbeitsort oder an einen "My Post 24"-Automaten schicken lassen.
  • Auch der Abhol- und Retourenservice "PickMup" von der Migros ist gratis. Sie können Ihre Bestellung bei einem teilnehmenden Online-Shop tätigen und dann an einem PickMup-Standort in Ihrer Nähe abholen.

So haftet die Post

Briefe

  • Ohne Zustellnachweis - Haftungslimite bei Fr. 0.-
  • Einschreiben/Signature - Haftungslimite bis Fr. 500.-
  • A-Post Plus - Haftungslimite Fr. 100.-

Pakete

  • Keine Zusatzleistung - Haftungslimite bis Fr. 500.-
  • Einschreiben/Signature - Haftungslimite bis Fr. 1500.-
  • Assurance / Fragile - Haftungslimite bis Fr. 5000.-

Quelle: AGB der Post für Privatkunden

Paket weg?

Melden Sie sich bei der Polizei und erstatten Sie Anzeige. 

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