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Sexuelle oder homo- und transfeindliche Belästigung

Sexuelle Belästigungen können überall geschehen

Zürich ist eine attraktive und sichere Stadt, die vor allem in der warmen Jahreszeit zum Verweilen im öffentlichen Raum einlädt. Personengruppen wie Frauen, aber auch homosexuelle, bisexuelle und trans Menschen können jedoch im öffentlichen Raum zur Zielscheibe von sexuellen, sexistischen, homo- und transfeindlichen Belästigungen sowie Übergriffen werden. Dank einer erhöhten Sensibilität gegenüber Belästigungen werden vermehrt auch geringfügige Vorkommnisse angezeigt. Die Einträge auf dem anonymen Meldetool «Zürich schaut hin» zeigen, dass solche Ereignisse nicht nur in den Abend- oder Nachtstunden oder im Ausgang vorkommen. Die meisten Meldungen betreffen vielmehr Übergriffe am Tag, an belebten Örtlichkeiten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. 

Übergriffe nicht hinnehmen, weder als betroffene Person noch als Zeug*in

Mit der Sensibilisierungskampagne «Zürich schaut hin» will die Stadt Zürich Betroffene dazu ermutigen, Übergriffe zu melden, sei es via Meldetool oder direkt bei der Polizei. Personen, die solche Vorkommnisse beobachten, sollen darin bestärkt werden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten einzugreifen und zu helfen.

Sexuelle Belästigungen sowie homo- und transfeindliche Übergriffe können überall in der Gesellschaft, in den unterschiedlichsten Kontexten und in verschiedenen Formen stattfinden. 

Mögliche Formen sexueller Übergriffe:

  • anzügliche und peinliche Bemerkungen mit sexuellem Bezug
  • sexistische Körpersprache oder Gesten
  • unerwünschte Berührungen
  • sexuelle und körperliche Übergriffe bis hin zur Nötigung und Vergewaltigung

 Formen von homo- und transfeindliche Belästigungen:

  • Diese richten sich an Lesben, Schwule, bisexuelle und trans Menschen. Es kann sich dabei um diskriminierende Aussagen, verbale Angriffe und körperliche Übergriffe handeln. 

Sexuelle, sexistische, homo- und transfeindliche Belästigungen können bei der Polizei angezeigt werden. Das Strafgesetz regelt, welches Verhalten bestraft wird. Die Polizei klärt als erstes ab, ob die gemeldete Tat eine strafbare Handlung darstellt.

Je nach Schweregrad handelt es sich um einen Vorfall, der nur auf Antrag der geschädigten Person strafrechtlich verfolgt wird. Schwere Übergriffe, wie sexuelle Nötigungen, Vergewaltigung und schwere Gewalt, sind Offizialdelikte. Diese werden von Amtes wegen verfolgt.

Wenn Blicke und Gesten Unbehagen auslösen

Eine sexuelle Belästigung liegt dann vor, wenn sich die Person in ihrer sexuellen Integrität verletzt fühlt. Es können Blicke, Gesten, Worte oder physische Berührungen sein.

Die folgende Schilderung einer Melderin zeigt, dass eine sexuelle Belästigung auch ohne physischen Übergriff erfolgen kann:  

«Der Mann war in einem Geschäftsauto unterwegs, nicht mal das hielt ihn zurück, mich an der Ampel penetrant anzustarren. Auf einen genervten Blick meinerseits reagierte er, indem er seine Finger spreizte und mit der Zunge Anspielungen auf Oralsex machte.»

Was mache ich, wenn ich sexuell belästigt wurde?

  • Melden Sie den Vorfall über die Notrufnummer 117.
  • Notieren Sie sich alle wichtigen Daten zum Vorfall, zum Beispiel Ort, Datum, Zeit, Signalement der Täterschaft, Autokennzeichen, etc.
  • Erstatten Sie Anzeige auf einer Polizeiwache oder erfassen Sie den Vorfall im anonymen Meldetool «Zürich schaut hin».

Als Zeug*in Zivilcourage beweisen

Die Sicherheit im öffentlichen Raum geht uns alle an. Schauen Sie deshalb nicht weg, wenn Sie Zeug*in von Beschimpfungen, Beleidigungen oder sexueller Belästigung werden. Sprechen Sie die Täterschaft ruhig aber bestimmt an. Achten Sie dabei stets auf Ihre eigene Sicherheit. Holen Sie bei Bedarf Unterstützung bei weiteren Passant*innen.

Eine geschilderte Beobachtung aus dem Meldetool «Zürich schaut hin»:

«Im Tram rückte ein älterer Mann einer neben ihm sitzenden, jungen Frau unanständig nahe und legte seine Hand auf ihr Bein. Ich schaute irritiert zu. Die Frau reagiert nicht gross. Ich sagte dem Mann, was das soll und was ihm einfalle.»

Was kann ich machen, wenn ich eine sexuelle Belästigung oder einen homo- und transfeindlichen Übergriff beobachtet habe?

  • Bitten Sie als Zeug*in, wenn möglich, eine zweite Person um Unterstützung, um die Täterschaft anzusprechen.
  • Wählen Sie je nach Situation auch den Polizeinotruf 117.
  • Merken Sie sich Ort, Zeit sowie Signalement des*der Täter*in und teilen Sie diese Angaben der Polizei mit.
  • Erfassen Sie den Vorfall im anonymen Meldetool «Zürich schaut hin».

 

Belästigungen und Übergriffe konsequent bei der Polizei anzeigen

Die Prävention der Stadtpolizei Zürich rät betroffenen Personen, auch geringfügige Belästigungen und Übergriffe bei der Polizei anzuzeigen. Die Polizist*innen wissen, wie sie die Opfer in solch sensiblen Fällen am besten unterstützen. Es gilt das Prinzip, dass die Befragung und die Tatbestandsaufnahme von einer Person gleichen Geschlechts durchgeführt werden. Eine trans Person kann wählen, ob sie lieber von einer Frau oder einem Mann befragt wird. Schwere Sexualdelikte werden immer von Spezialist*innen aufgenommen.

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