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Cyber-Stalking

Cyber-Stalking

Stalking meint das übermässige Verfolgen oder Belästigen einer Person, sodass diese sich bedroht oder belastet fühlt. Übersetzt wird Stalking häufig mit dem Begriff «Nachstellen». Umgangssprachlich spricht man von «Psychoterror». Cyber-Stalking bezeichnet Stalking über das Internet oder Mobiltelefon.

Typisch für Stalking sind eine häufige und unerwünschte Kommunikation (Anrufe, Nachrichten), die Verletzung der Privatsphäre (Ausspionieren, Ausfragen des Bekanntenkreises, Eindringen in Accounts), ungewollte «Liebesbezeugungen» (kommunikativ oder in Form von Blumen, Geschenken usw.) oder andere Formen von Belästigungen wie das Bestellen von Waren an die Adresse des Stalkingopfers.

Von diesem Phänomen sind insbesondere Erwachsene betroffen. Häufig kennt das Opfer den Täter oder die Täterin (Ex-Partner*in, abgewiesener oder aktueller Verehrer bzw. Verehrerin, Arbeitskollege bzw. Arbeitskollegin, Kunde bzw. Kundin, Nachbar bzw. Nachbarin).

So gehen Sie am besten vor, wenn Sie gestalkt werden:

  • Machen Sie Ihrer Stalkerin oder Ihrem Stalker wenn möglich vor Zeugen klar, dass kein Kontakt erwünscht ist. Reagieren Sie danach nicht mehr auf ihn oder sie.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld (Familie, Freundeskreis, Arbeitgeber*in) über das Stalking.
  • Schalten Sie die Polizei ein, wenn das Stalking trotzdem weitergeht.
  • Stalking ist zwar kein Straftatbestand, es kann aber eine zivilrechtliche Fernhalteverfügung erwirkt werden.
  • Wird die Fernhalteverfügung missachtet, liegt ein Straftatbestand vor und die Stalkerin oder der Stalker kann verzeigt werden.
  • Führen Sie ein genaues Protokoll (Tagebuch) zu den Vorkommnissen (wann, was, wie…). Bewahren Sie Beweismaterial auf.
  • Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson und/oder suchen Sie eine Opferhilfestelle auf.
  • Rufen Sie bei konkreter Bedrohung sofort die Polizei unter der Telefonnummer 117 an.
  • Beachten Sie, dass zwei, drei SMS oder ein Blumenstrauss noch lange kein Stalking, sondern ein normaler Annäherungsversuch sind.

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