Häusliche Gewalt

Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht
Das Zusammenleben als Familie ist nicht immer bilderbuchmässig. Das Gros der Gewaltdelikte in der Schweiz wird in den eigenen vier Wänden verübt. Doch auch zu Hause hat man ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Die Polizei sorgt für diesen Schutz.
Wichtige Adressen
Polizeiliche Fachstellen Häusliche Gewalt
Stadtpolizei Zürich
8004 Zürich
Tel. 044 411 64 12
E-Mail: fachstelle.hg@zuerich.ch
Fachstelle Häusliche Gewalt
Kantonspolizei Zürich
8021 Zürich
Tel. 044 295 98 60
E-Mail: fachstelle.hg@kapo.zh.ch
Fachstelle Häusliche Gewalt
Stadtpolizei Winterthur
8402 Winterthur
Tel. 052 267 64 69
E-Mail: fachstelle.hg@win.ch
Fachstelle Häusliche Gewalt
Polizeiliche Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt
Kantonspolizei Zürich
8021 Zürich
Tel. 044 295 98 25
E-Mail: ist@kapo.zh.ch
Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt
Präventions-Tipps

Als Opfer: Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder ein Frauenhaus. In einer akuten Gefahrensituation können Sie direkt die Polizei um Schutz und Hilfe ersuchen.
Als Drittperson: Sie können entweder mit einer Beratungsstelle oder mit der Polizei direkt Kontakt aufnehmen.
Als Pflege- oder Medizinalperson haben Sie auch ohne Entbindung von der Schweigepflicht die Möglichkeit, bei Körperverletzungen die Polizei zu informieren. Wurde Gewalt gegen Kinder ausgeübt, kann immer die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde orientiert werden.
Als Lehrperson sind Sie verpflichtet, die Schulleitung zu orientieren. Auf Wunsch kann die Anonymität der Anzeigenden meist gewährt werden.
Opferhilfeberatungsstellen
Für Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder sowie Angehörige und Nahestehende der erwähnten Opfer:
- Opferberatung Zürich
Tel. 044 299 40 50
Für Frauen:
- bif Beratungs- und Informationsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft
Tel. 044 278 99 99 - Frauenberatung Sexuelle Gewalt Zürich
Tel. 044 291 46 46 - Frauen Nottelefon Winterthur - Beratungsstelle für Gewalt betroffene Frauen und weibliche Jugendliche ab 14 Jahren
Tel. 052 213 61 61 - Frauen gegen Gewalt
Für Kinder und Jugendliche:
- Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle des Kinderspitals Zürich
Tel. 044 266 76 46 - Castagna - Beratungsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder, weibliche Jugendliche und in der Kindheit ausgebeutete Frauen
Tel. 044 360 90 40 - OKey Winterthur
Tel. 052 266 41 56
Wochenende Pikett-Telefon: 079 780 50 50 - Mädchenhaus Zürich
Tel. 044 341 49 45 - Schlupfhuus
Tel. 043 268 22 66
Für gewaltausübende Männer:
- mannebüro züri
Tel. 044 242 08 88
Weitere Beratungsstellen:
- Pro Juventute Beratung + Hilfe für Kinder Tel. 147
- Elternnotruf
Tel. 0848 35 45 55 (Festnetz-Ortstarif) - FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration
Tel. 044 436 90 00 - Infodona - Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten
Tel. 044 412 84 00
Frauenhäuser (Notunterkünfte für gefährdete Frauen):
- Frauenhaus Zürich Violetta für betroffene Frauen ohne Kinder
Tel. 044 350 04 04 - Frauenhaus Winterthur
Tel. 052 213 08 78 - Frauenhaus Zürich Oberland
Tel. 044 994 40 94
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Broschüre
Gesetzeslage

Die Polizei kann zum Schutz von gefährdeten Personen spezielle Massnahmen (Schutzmassnahmen) anordnen. Eine gefährdende Person kann für 14 Tage aus der Wohnung/dem Haus weggewiesen, für maximal 24 Stunden inhaftiert und/oder es kann ihr verboten werden, gewisse Gebiete zu betreten und/oder mit gewissen Personen – mit der gefährdeten oder anderen nahestehenden und mitbetroffenen Personen, insbesondere betreuungsbedürftigen Kindern – Kontakt aufzunehmen.
Als Drittperson, die Kenntnis von häuslicher Gewalt hat, können Sie entweder mit einer Beratungsstelle oder mit der Polizei direkt in Kontakt treten. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Als Pflege- oder Medizinalperson haben Sie auch ohne Entbindung von der Schweigepflicht die Möglichkeit, bei Körperverletzungen die Polizei zu informieren. Wurde Gewalt gegen Kinder ausgeübt, kann immer die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde orientiert werden. Lehrpersonen sind verpflichtet, die Schulleitung zu orientieren.