Global Navigation

Feedbackmanagement

Das Feedbackmanagement (FBM) der Stadtpolizei Zürich bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, sich an eine zentrale Stelle zu wenden. Alle Anliegen, seien es Anregungen, Kritik, Fragen oder auch Lob werden sorgfältig geprüft und individuell in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bereichen bearbeitet.

Ziel ist es, aus den Rückmeldungen Verbesserungspotential zu erkennen und entsprechende Massnahmen umzusetzen.

Unsere Erreichbarkeit:

Wir sind wie folgt telefonisch unter 044 411 91 91 erreichbar:

Montag bis Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Einsatzzentrale via Telefonnummer 117. Nur so kann eine unmittelbare Intervention garantiert werden.

Vielleicht ist Ihre Frage ja auch bereits in unseren Fragen und Antworten (FAQ) beantwortet?

Wichtiger Hinweis:
Das Feedbackmanagement der Stadtpolizei, die Ombudsstelle und die Sicherheitsvorsteherin bearbeiten keine Strafanzeigen. Sie entscheiden nicht, ob sich jemand strafbar gemacht hat oder nicht. Strafanzeigen können Sie auf jeder Wache der Stadtpolizei, bei der Kantonspolizei Zürich sowie bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Neben Strafverfahren gibt es weitere formelle Rechtswege wie beispielsweise das Verwaltungsverfahren sowie die kantonale Aufsicht über die Ortspolizei (Statthalteramt des Bezirks Zürich).

Wünschen Sie im Zusammenhang mit einer Beschwerde die Kontaktaufnahme mit einer übergeordneten oder neutralen Stelle, finden Sie hier die Möglichkeiten.

Mehr zum Thema

Feedback-/Kontaktformular
Ihr Anliegen

Maximal 1000 Zeichen

Betrifft Ihre Mitteilung ein Anliegen zu heiklen Stellen im Strassenverkehr?
Worum geht es?

Sind mehrere Kategorien zutreffend, wählen Sie bitte alle, die passen.

Wo befindet sich die zu meldende Stelle?

Handelt es sich um einen Strassenabschnitt? Bitte geben Sie an, bis wo:

Möchten Sie uns zusätzlich noch Dateien zukommen lassen?
Die maximale Grösse aller Anhänge beträgt 20 MB.
Ihre Kontaktangaben
Wünschen Sie eine Antwort auf Ihr Anliegen?

Um Spam-Nachrichten zu verhindern, beantworten Sie bitte die folgende Frage:

Welches ist die niedrigste Zahl:

3, 6 oder 5

Ihre Mitteilung wird mit diesem Formular verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.

Die Seite wird geladen, bitte warten

Diese Stellen sind für Sie da:

Feedbackmanagement der Stadtpolizei ZürichDas Feedbackmanagement der Stadtpolizei Zürich nimmt Ihre Kritik und Ihre Verbesserungsvorschläge auf, klärt diese ab und kann auf Wunsch ein persönliches Vermittlungsgespräch organisieren. 
stp-feedback@zuerich.ch
stadtpolizei.ch/feedback
Telefon +41 44 411 91 91
Montag–Freitag von 9.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
 
Ombudsstelle der Stadt ZürichDie von der Verwaltung unabhängige Ombudsstelle der Stadt Zürich prüft Beschwerden, berät Sie und sucht mit Ihnen nach Lösungen. Die Ombudsstelle kann zwischen Ihnen und der Stadtpolizei vermitteln. 
info.omb@zuerich.ch
stadt-zuerich.ch/ombudsstelle
Telefon +41 44 412 00 30
Montag–Freitag 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Oberdorfstrasse 8
8001 Zürich
 
Vorsteherin des SicherheitsdepartementsDie politische Vorsteherin des Sicherheitsdepartements nimmt schriftliche Beschwerden entgegen. 
sid-info@zuerich.ch
stadt-zuerich.ch/sid
Departementssekretariat
Sicherheitsdepartement
Bahnhofquai 3
Amtshaus I
8001 Zürich
 
Stadtpolizei
Feedbackmanagement
Bahnhofquai 3
Amtshaus I
8001 Zürich
Postadresse:
Postfach
8021 Zürich

Polizeiliche Personenkontrollen in der Stadt Zürich

Die Polizei kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit sowie zur Aufklärung von Straftaten Personenkontrollen durchführen. Sie ist dabei an die Verfassung und die Gesetze gebunden und verpflichtet, verhältnismässig und respektvoll vorzugehen.

Die angehaltene Person muss …

… sich ausweisen
Sie ist verpflichtet, Fragen zur Person zu beantworten sowie mitgeführte Ausweise vorzuzeigen.

… mitgeführte Gegenstände vorzeigen / Gepäck und Fahrzeuge öffnen
Gegenstände oder Fahrzeuge dürfen zur Feststellung der Identität, zur Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat oder aus Sicherheitsgründen von der Polizei durchsucht werden.

… polizeilichen Anweisungen Folge leisten
Sie muss zur Feststellung der Identität oder zur Verhinderung oder Aufklärung einer Straftat auf die Dienststelle mitkommen, wenn dies von der Polizei verlangt wird.

Die Hände müssen jederzeit sichtbar sein. Die Polizistinnen und Polizisten sind nicht anzufassen.

Die Polizei muss …

… einen konkreten Grund haben
Zur Durchführung einer Personenkontrolle muss immer ein konkreter Kontrollgrund vorliegen. Dieser muss der kontrollierten Person bekannt gegeben werden. In Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden. Die Kontrolle darf nicht allein durch die Herkunft, das Geschlecht oder die Hautfarbe etc. begründet sein.

… sich ausweisen
Die Polizeiuniform gilt als Ausweis. Zivile Polizeikräfte müssen den Polizeiausweis vorzeigen.

… verhältnismässig und respektvoll vorgehen
Die Kontrolle darf nicht ausführlicher sein als dies notwendig ist. Sie sollte so diskret wie möglich erfolgen.

Personenkontrollen sollen respektvoll und unter Einhaltung von Rechten und Pflichten aller Beteiligten ablaufen. Geben Sie der Polizei die erbetenen Auskünfte und befolgen Sie deren Anweisungen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in der Stadt Zürich.

Fühlten Sie sich bei der Personenkontrolle durch die Polizei nicht korrekt behandelt?
In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit, sich an eine der folgenden Stellen zu wenden: Feedbackmanagement der Stadtpolizei Zürich oder Ombudsstelle Stadt Zürich.