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Abmeldung eines Hundes bei der Stadt Zürich

Bei Tod des Tieres vor dem 30.6. wird 50 % der Hundesteuer erstattet, bei Tod im 2. Semester erfolgt keine Rückzahlung. Diesem Formular ist eine Bescheinigung des Tierarztes oder Tierkrematoriums beizulegen.

Grund für Mutation
1. Hundehalter/-in (Natürliche Person mit Wohnsitz in der Stadt Zürich)
2. Hundedaten (Gemäss Heimtierausweis)
Mischling

Weitere Hundedaten:

Geschlecht
3. Zahlungsverbindung
4. Halterwechsel (Angaben zum neuen Halter, zur neuen Halterin)
5. Bemerkungen
Upload Kopie Bescheinigung Tierarzt/Tierkrematorium
Allfällig vorhandene Kursbestätigungen Die maximale Grösse aller Anhänge beträgt 20 MB.

Um Spam-Nachrichten zu verhindern, beantworten Sie bitte die folgende Frage:

Welches ist die niedrigste Zahl:

3, 4 oder 1

Wichtig: Eine unverschlüsselte Kopie dieses Formularinhalts geht an die im Feld «E-Mail» eingetragene «E-Mail-Adresse».

Ihre Mitteilung wird mit diesem Formular verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.

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