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Abschleppwesen

Jährlich rücken wir mehrere hundert Mal wegen falsch parkierten Fahrzeugen aus. Diese werden aber nur dann abgeschleppt, wenn sie eine konkrete Behinderung oder eine Gefahr darstellen. Das kann z.B. sein, wenn sie den Weg für Rettungsfahrzeuge blockieren oder die Sicht für andere Verkehrsteilnehmende versperren. Ein massgebender Entscheidungsgrund ist dabei die zeitliche Dringlichkeit und die Verhältnismässigkeit. Der Abschleppdienst verfügt über eigene Abschleppfahrzeuge, arbeitet aber auch mit einem externen Abschleppunternehmen zusammen.

Für die Durchführung von Sportanlässen, Umzügen oder Festen oder bei Wohnungsumzügen, müssen oft Verkehrsflächen abgesperrt werden. Zu diesem Zweck stellen der Abschleppdienst der Verkehrspolizei oder die Dienstabteilung Verkehr Halteverbotstafeln auf.

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