Videoüberwachung durch die Polizei
Videoüberwachung von Polizeigebäuden
Die Videoüberwachung von Polizeigebäuden richtet sich nach unten verlinktem Reglement.
Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Polizeigebäuden und -anlagen
Videoüberwachung während Grossveranstaltungen und Kundgebungen nach § 32c Polizeigesetz (PolG)
An vier Standorten (siehe Plan) befinden sich fest installierte Anlagen für eine Videoüberwachung. Diese kommen anlässlich von Grossveranstaltungen und Kundgebungen zum Einsatz.