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Videoüberwachung durch die Polizei

Videoüberwachung während Grossveranstaltungen und Kundgebungen nach § 32c Polizeigesetz (PolG)

An vier Standorten (siehe Plan) befinden sich fest installierte Anlagen für eine Videoüberwachung. Zudem werden noch weitere mobile bzw. semi-stationäre Videokameras verwendet.

Videoüberwachung von Polizeigebäuden

Die Videoüberwachung von Polizeigebäuden richtet sich nach unten verlinktem Reglement.

Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Polizeigebäuden und -anlagen

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