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Kostenpflicht

Das ordentliche Strafverfahren beim Stadtrichteramt ist kostenpflichtig. Ob anfallende Kosten der beschuldigten Person auferlegt oder auf die Amtskasse genommen werden, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.

Kosten

In Strafbefehlsverfahren wird vorab eine Grundgebühr erhoben. Die Höhe ist abhängig von dem Bussenbetrag. Die entsprechenden Beträge stützen sich auf die Richtlinien des Kantons Zürich.

Bussenbetrag und Gebühr

Bussenbetrag in FrankenGebühr in Franken
1 - 8090
81 - 150150
151 - 250250
251 - 400330
401 - 500430

Einsprache

Wenn Sie eine Einsprache machen, tragen Sie das volle Kostenrisiko. Sie tragen somit die vollen Kosten des Verfahrens, wenn Ihre Einsprache nicht anerkannt wird.

Zusätzlich zu den Kosten des Strafbefehls kommen pauschale Gebühren hinzu. Kosten für Untersuchungen und Amtsberichte etc. verrechnen wir separat.

Weitere Informationen