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Klar geregelte wie auch flexible Arbeitszeit

Teilzeitarbeit sowie flexibles und mobiles Arbeiten werden nach Möglichkeit in allen Bereichen gewährt.

Teilzeitarbeit

Offene Stellen werden nach Möglichkeit mit reduziertem Pensum ausgeschrieben.

Mitarbeitende und Führungskräfte sollen – sofern die betrieblichen Möglichkeiten dies zulassen – Teilzeit arbeiten können. Berufliche, familiäre oder anderweitige Verpflichtungen können so besser unter einen Hut gebracht werden. Knapp die Hälfte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten übrigens Teilzeit.   

Jahresarbeitszeit

Die Aufgaben einer Dienstabteilungen oder eines Betriebs bestimmen Arbeitszeiten und Anzahl Arbeitsstunden.

Einsatz- oder Dienstpläne oder auch Schalteröffnungszeiten als Beispiele. Im Grundsatz gilt die Jahresarbeitszeit und die 5-Tage-Woche mit arbeitsfreien Wochenenden, wobei der Arbeitszeitsaldo unter dem Jahr beliebig schwanken kann. Per Ende der jährlichen Abrechnungsperiode sind jedoch die Vorgaben – positive oder negative Arbeitszeitsaldi – einzuhalten. Die Dienstabteilungen bestimmen diese Vorgaben anhand ihres Auftrags im Service public und erstellen ihre eigenen Reglemente.

Arbeitszeitmodelle

Es gibt drei Arbeitszeitmodelle.

  • Das Flexibles Arbeitszeitmodell berücksichtigt Schwankungen im Arbeitsanfall und ist auch für Bereiche, die einen Anteil fixer Arbeitszeit haben – etwa bei Schalteröffnungszeiten – möglich.
  • Das Fixzeitenmodell gilt für Mitarbeitende, die in klassischen Schichtbetrieben arbeiten oder in Bereichen mit offiziellen Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten oder klar festgelegten Einsatzplänen. 
  • Das Vertrauensarbeitszeitmodell kann für Mitglieder von Geschäftsleitungen oder Personen mit grosser Zeitsouveränität angewendet werden. Nicht die Arbeitszeit wird erfasst, sondern die Abwesenheiten wie Ferien, Krankheit, Urlaub, Nacht-, Sonntags- und Pikettdienst oder Weiterbildungstage.

Mobiles Arbeiten

Mobiles Arbeiten ermöglicht den Angestellten, einen Teil ihrer Arbeit ausserhalb ihres üblichen Arbeitsorts wie beispielsweise zu Hause im Homeoffice zu erbringen.

Durch die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie können viele Tätigkeiten auch ausserhalb der Räumlichkeiten der Arbeitgeberin qualifiziert ausgeführt werden.

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