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Wie und wo abstimmen?

Alle Informationen rund ums Abstimmen und Wählen in der Stadt Zürich.

Stimmabgabe – Voraussetzungen und Möglichkeiten

Für eine gültige Stimmabgabe beachten:

  1. Stimm- oder Wahlzettel ins Stimmzettelkuvert legen.
  2. Zur Wahrung des Stimmgeheimnisses Stimmzettelkuvert verschliessen (nur ein Stimmzettelkuvert pro stimmberechtigte Person).
  3. Stimmzettelkuvert und unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Antwortkuvert legen.
  4. Abgabefrist berücksichtigen.

Stimmabgabe per Post

Garantiert ist Ihre briefliche Stimmabgabe, wenn Sie spätestens am Dienstag vor dem Urnengang die Unterlagen der Post übergeben. Achten Sie darauf, dass der Postbriefkasten an diesem Tag noch geleert wird.

Bis spätestens Sonntagmorgen (7 Uhr) vor dem Urnengang können Sie Ihr Antwortkuvert auch in den Briefkasten des Stadthauses beim Haupteingang (Stadthausquai 17) werfen.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • Am Freitag vor dem Abstimmungs-/Wahlwochenende können die Stimmberechtigten aus allen Wahlkreisen ihre Stimme von 8 bis 16.30 Uhr im Stadthaus (Personenmeldeamt Zürich Süd) abgeben.
  • Am Abstimmungs-/Wahlwochenende können Sie am Samstag von 7 bis 17 Uhr und am Sonntag von 7 bis 12 Uhr im Stadthaus abstimmen/wählen.
  • Am Sonntag von 10 bis 12 Uhr können Sie das/die Stimmlokal/-e Ihres Wahlkreises benutzen. Die Adressen der Stimmlokale finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis oder online mit Lageplan.

Stellvertretende Stimmabgabe

Sie können sich durch eine Person an der Urne vertreten lassen.

Voraussetzungen:

  • Ihre Stellvertretung muss stimm- und wahlberechtigt sein und Ihren Stimmrechtsausweis vorzeigen. Bei der Stimmabgabe im Stadthaus spielt es keine Rolle, in welchem Wahlkreis sie stimmberechtigt ist; in den Stimmlokalen in den Wahlkreisen muss Ihre Stellvertretung im gleichen Wahlkreis stimmberechtigt sein. 
  • Ihren eigenen Stimmrechtsausweis haben Sie unterzeichnet. Damit bestätigen Sie, dass Sie mit einer Vertretung einverstanden sind.
  • Die stellvertretende Stimmabgabe ist gleichzeitig für zwei andere Personen möglich.

Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)

Aktuell steht E-Voting im Kanton Zürich nicht zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Statistischen Amt des Kantons Zürich.

Zustellung Unterlagen

Sie erhalten Ihre Stimm- und Wahlunterlagen im Normalfall in der vierten Woche vor dem Urnengang. Die Zustellung durch die Post erfolgt aus Kapazitätsgründen über die ganze Woche verteilt.

Ausnahmefälle bezüglich der Zustellungsfrist werden fallweise unter stadt-zuerich.ch/abstimmungen kommuniziert.

Fehlende, unvollständige oder beschädigte Unterlagen

Sollten Sie die Stimmunterlagen nicht oder nicht vollständig erhalten oder verloren haben, nehmen Sie Kontakt mit dem Personenmeldeamt Zürich Süd, Tel. +41 44 412 15 15, auf. Es wird Ihnen ein Duplikat ausstellen. Dieses können Sie entweder im Stadthaus abholen oder sich zustellen lassen.

Beschädigtes Antwortkuvert

  • Falls Ihr Antwortkuvert stark beschädigt ist, können Sie beim Personenmeldeamt ein Ersatzkuvert beziehen oder anfordern.
  • Oder Sie verwenden ein neutrales eigenes Kuvert, allerdings ist die portofreie Rücksendung in diesem Fall nicht möglich.
    Bitte beschriften Sie das Kuvert mit der Adresse der Stimmregisterzentrale (siehe Stimmrechtsausweis) und Ihrem Stadtkreis (Zahl oberhalb Ihrer Adresse), und frankieren Sie dieses ausreichend.

Personenmeldeamt Zürich Süd

Stadthausquai 17
8001 Zürich
Kontaktformular

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

  • Als Zürcherin oder Zürcher mit Wohnsitz im Ausland sind Sie in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt, sofern Sie sich bei der Schweizer Vertretung im Ausland für die Ausübung der politischen Rechte anmelden. Ansprechstelle für An- und Abmeldungen sowie Adressmutationen im Stimmregister ist die Schweizerische Vertretung, bei der Sie immatrikuliert sind.
  • Die Stimm- und Wahlunterlagen werden an Ihre ausländische Adresse geschickt. Sie können brieflich oder an der Urne abstimmen und wählen. E-Voting steht aktuell im Kanton Zürich nicht zur Verfügung.

Offizielle Behördeninformationen

  • Die offiziellen Informationen der Behörden (Bund, Kanton oder Stadt) finden Sie in den Stimm- und Wahlunterlagen.
  • Weiterführende Informationen zu kommunalen Sachvorlagen und Wahlen werden auf diesen Webseiten veröffentlicht.

Für Personen einer Seh- oder Lesebehinderung werden die Abstimmungsinformationen zu Vorlagen der Stadt Zürich, des Kantons Zürich und des Bundes jeweils als DAISY-Hörzeitschrift angeboten. Abonnieren Sie diese bitte direkt bei der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte (SBS).

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