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Vorlage 3: Neuregelung Finanzkompetenzen für den Erwerb von Liegenschaften

stadt-zuerich.ch/vorlage-finanzkompetenzen

Abstimmung vom 27. September 2020, Vorlage 3

Abstimmungsresultat

Die Vorlage wurde mit 67,0 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Vorlage 3 im Überblick

Ausgangslage

Der Stadtrat hat einen engen Spielraum beim Kauf von Liegenschaften auf dem Immobilienmarkt. Kostet eine Liegenschaft mehr als zwei Millionen Franken, ist nicht der Stadtrat, sondern der Gemeinderat zuständig für den Kauf. Dies gilt sowohl für Finanzliegenschaften, die vorerst als finanzielle Anlagen gekauft und später einer öffentlichen Aufgabe zugewiesen werden, als auch für Verwaltungsliegenschaften, die die Stadt unmittelbar für die Erfüllung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe erwirbt. Für den Kauf von Finanzliegenschaften sieht die Gemeindeordnung aber mit der sogenannten Dringlichkeitsklausel eine Ausnahme vor: Wenn ein Kauf keinen Aufschub duldet – zum Beispiel weil die Eigentümerschaft mit Blick auf Angebote weiterer Kaufinteressentinnen und -interessenten eine rasche Entscheidung verlangt –, kann der Stadtrat ausnahmsweise auch Immobilien im Wert von über zwei Millionen Franken kaufen. Nun hat jedoch ein Gerichtsurteil die Anforderungen an die Anwendung dieser Dringlichkeitsklausel erhöht. Dadurch ist der Stadtrat noch stärker eingeschränkt und auch die Rechtslage ist unklar geworden.

Die Vorlage

Um der Stadt auf dem Immobilienmarkt einen angemessenen Handlungsspielraum zu ermöglichen, soll der Stadtrat alle Finanzliegenschaften selbstständig erwerben können – auch wenn sie teurer als zwei Millionen Franken sind. Dadurch können geeignete Liegenschaften unkomplizierter und schneller erworben werden, die später zum Beispiel für Schulen, Alterszentren, Sportstätten, den kommunalen Wohnungsbau oder Grünflächen genutzt werden und darum gerade auch im Hinblick auf die wachsende Bevölkerung notwendig sind. Dies entspricht auch der Regelung des Kantons Zürich. Da dafür die Gemeindeordnung – die Verfassung der Stadt Zürich – anzupassen ist, muss die neue Regelung den Stimmberechtigten vorgelegt werden.

Minderheitsstandpunkt

Die FDP-, die SVP- und die GLP-Fraktion lehnen die Vorlage ab. Sie erachten die aktuellen Bestimmungen als genügend und als angemessen, um die Mitsprache von Stimmberechtigten und Gemeinderat sicherzustellen.

Empfehlung

Stadtrat und Gemeinderat empfehlen: Ja

Der Gemeinderat stimmte mit 68:44 Stimmen zu.

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