Vorlage 6: Pro Senectute Kanton Zürich, Beiträge ab 2021
Abstimmung vom 27. September 2020, Vorlage 6
Abstimmungsresultat
Die Vorlage wurde mit 90,8 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Vorlage 6 im Überblick
Ausgangslage
Die Stiftung Pro Senectute Kanton Zürich (PSZH) setzt sich mit einer Vielzahl von Angeboten dafür ein, dass ältere Personen im Kanton ihr Leben möglichst selbstständig weiterführen können. Mit den beiden Angeboten Treuhanddienst und Rentenverwaltung unterstützt sie ältere Personen bei der Bewältigung von administrativen und finanziellen Pflichten, die sie alleine nicht mehr wahrnehmen können. Die Stadt Zürich finanziert diese beiden Angebote seit über 20 Jahren für Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen mit Wohnsitz in der Stadt mit. Der jährliche Beitrag von knapp einer Million Franken reicht allerdings nicht mehr aus, da der Bedarf unter anderem aufgrund der steigenden Lebenserwartung und einer Zunahme an Bezügerinnen und Bezügern von Zusatzleistungen gestiegen ist. Zudem reduziert der Bund seine finanzielle Beteiligung an die PSZH ab 2021.
Die Vorlage
Der jährliche Beitrag an die PSZH von bisher 0,998 Millionen soll ab 2021 auf 2,041465 Millionen Franken erhöht werden. Dabei handelt es sich um einen leistungsabhängigen Maximalbeitrag, das heisst es werden damit alle tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen bezahlt, aber höchstens bis der Beitrag ausgeschöpft ist. Durch die Erhöhung soll der steigende Bedarf nach dem Treuhanddienst und der Rentenverwaltung gedeckt und zudem ein weiteres Angebot mitfinanziert werden: die Sozialberatung, mit der die PSZH kostenlose Beratungen für Personen ab 60 Jahren und ihre Angehörigen rund um das Thema Alter anbietet. Auch hier steigt die Nachfrage und gleichzeitig schränkt der Bund seine Kostenbeteiligung ein.
Der bisherige Beitrag wurde vom Parlament genehmigt. Da der Beitrag nun um mehr als eine Million Franken pro Jahr erhöht wird, müssen die Stimmberechtigten dieser Erhöhung zustimmen
Empfehlung
Stadtrat und Gemeinderat empfehlen: Ja
Der Gemeinderat stimmte mit 104:0 Stimmen zu.
Weitere Informationen zur Vorlage
Weitere kommunale Vorlagen vom 27. September 2020
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