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Vorlage im Detail

Vorlage 6: Pro Senectute Kanton Zürich, Beiträge ab 2021

Ausgangslage

Bisherige Unterstützung nicht mehr ausreichend

Die gemeinnützige und Zewo-zertifizierte Stiftung Pro Senectute Kanton Zürich (PSZH) setzt sich mit einer Vielzahl von Angeboten dafür ein, dass ältere Personen im Kanton Zürich ihr Leben möglichst selbstständig weiterführen können. Die Stadt Zürich unterstützt die Stiftung seit über 20 Jahren finanziell mit jährlich knapp einer Million Franken. Bisher wurden damit die beiden Angebote Treuhanddienst und Rentenverwaltung mitfinanziert, mit denen ältere Personen bei administrativen und finanziellen Pflichten unterstützt werden. Dabei wurden ausschliesslich Leistungen für Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich mitfinanziert. Der bisherige Beitrag reicht allerdings nicht mehr aus, da der Bedarf aus verschiedenen Gründen, wie der gestiegenen Lebenserwartung, einer längeren Wohnselbstständigkeit, der Digitalisierung oder dem Verlust von tragfähigen sozialen Netzwerken zugenommen hat. Zudem stieg auch der Bedarf nach der Sozialberatung, einem weiteren Angebot der PSZH, das bisher von der Stadt indirekt mitfinanziert wurde und neu ebenfalls direkt unterstützt werden soll. Darüber hinaus hat der Bund seine finanzielle Beteiligung an diesen Angeboten eingeschränkt. Der jährliche Beitrag der Stadt an die PSZH soll deshalb ab 2021 auf insgesamt rund zwei Millionen Franken erhöht werden. Da es sich dabei um Ausgaben handelt, die jedes Jahr anfallen und die Limite von einer Million Franken übersteigen, müssen die Stimmberechtigten der Erhöhung zustimmen.

Rechtliche Grundlagen

Gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz ist die Unterstützung von bedürftigen Personen eine Aufgabe der Gemeinde. Sie kann von der Gemeinde selber wahrgenommen oder einer sozialen Institution übertragen werden. Die Stadt Zürich überträgt die Unterstützung von bedürftigen älteren Personen im Bereich der administrativen Arbeiten an die PSZH, indem sie die Angebote für Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen mitfinanziert. Durch diese Angebote können auch aufwendige Erwachsenenschutzmassnahmen verhindert oder zumindest hinausgezögert werden. Grundsätzlich pflegt die Stiftung PSZH im Treuhanddienst, bei der Rentenverwaltung und der Sozialberatung eine enge Zusammenarbeit mit den städtischen Angeboten in diesen Bereichen und entlastet diese massgeblich.

Unterstützte Angebote der PSZH

Treuhanddienst

Beim Treuhanddienst unterstützen Freiwillige ältere Personen bei komplexen administrativen und finanziellen Aufgaben, die sie alleine nicht mehr bewältigen können. Die Freiwilligen regeln beispielsweise den Zahlungsverkehr, verfassen Briefe an Ämter oder Institutionen, verwalten die Versicherungen oder füllen die Steuererklärung aus. Sie besuchen die betreuten Personen ein- bis zweimal pro Monat. 2018 waren rund 370 Freiwillige im Einsatz. Der Treuhanddienst zählte darüber hinaus zehn permanente Mitarbeitende (7,2 Stellenwerte), die die Freiwilligen rekrutieren, ausbilden und betreuen. Die Kosten für Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen, deren Betreuung von der Stadt mitfinanziert wird, belaufen sich lediglich auf die Spesenpauschalen der Freiwilligen von monatlich zwischen 50 und 100 Franken.

2018 wurden 414 Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich betreut. Das sind mehr, als die Stadt mit ihrem Beitrag bisher mitfinanzierte. Dies war auch bereits in den Jahren 2016 und 2017 der Fall. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Zunahme der Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen wird in den nächsten Jahren zudem eine weitere Erhöhung erwartet.

Rentenverwaltung

Bei der Rentenverwaltung übernehmen kaufmännisch ausgebildete Mitarbeitende die gleichen Aufgaben wie die Freiwilligen im Treuhanddienst, nur handelt es sich dabei um komplexere Fälle, die die Kompetenzen der Freiwilligen übersteigen. Einige dieser Fälle werden der Rentenverwaltung von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zugewiesen. Dadurch kann zumeist auf die Anordnung einer Beistandschaft verzichtet werden. In der Rentenverwaltung arbeiteten 2018 drei Mitarbeitende (1,7 Stellenwerte) und ein Steuerberater im Auftragsverhältnis. Für Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen ist die Rentenverwaltung in der Stadt Zürich kostenlos.

2018 wurden 68 Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich betreut. Auch das sind mehr, als die Stadt bisher mitfinanzierte. Seit 2013 übersteigen die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen die von der Stadt mitfinanzierten konstant. Hier wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und einer Zunahme der Bezügerinnen und Bezüger von AHV mit Zusatzleistungen ebenfalls ein weiterer Anstieg erwartet.

Sozialberatung

Die Sozialberatung ist auf Fragen rund ums Alter ausgelegt und umfasst insbesondere die Themen Gesundheit, Lebensgestaltung, Wohnen, Recht und Finanzen. Die Beratung wird telefonisch, im Dienstleistungscenter Stadt Zürich der PSZH oder zu Hause angeboten. In der Sozialberatung arbeiteten 2018 zehn Mitarbeitende (7,6 Stellenwerte). Die Sozialberatung entlastet das städtische Beratungsangebot für die ältere Bevölkerung. Sie ist kostenlos und steht Menschen ab 60 Jahren und deren Angehörigen offen.

2018 wurden 7866 Beratungsstunden mit 2027 Personen durchgeführt. Die Nachfrage nach der Sozialberatung hat seit 2014 permanent zugenommen. Die Beratungen werden immer komplexer und es werden zunehmend verschiedene Themen nachgefragt.

Finanzierung

Der jährliche, leistungsabhängige Maximalbeitrag der Stadt an die PSZH wird ab 2021 von bisher 0,998 Millionen auf maximal 2,041465 Millionen Franken erhöht. Damit werden die Angebote Treuhanddienst und Rentenverwaltung für Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen mit Wohnsitz in der Stadt sowie die Sozialberatung für Bewohnende der Stadt ab 60 Jahren und ihre Angehörigen mitfinanziert. Dabei werden nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen bezahlt.

Der Maximalbeitrag wurde basierend darauf ermittelt, wie oft (Anzahl) eine Leistung zu welchen Kosten (Beitragssatz) mitfinanziert werden soll. Bei den längerfristigen Angeboten Treuhanddienst und Rentenverwaltung dienen die Anzahl der Betreuungsmonate, in denen die Leistungen während einem Jahr in Anspruch genommen werden, als Basis. Die Sozialberatung wird in Anzahl Stunden pro Jahr aufgeführt, da diese auch nur einmalig in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten, die von der Stadt für die jeweiligen Leistungen getragen werden, sind mit dem Beitragssatz angegeben. Daraus ergeben sich die Beiträge gemäss Tabelle 1.

Beiträge Abstimmungsvorlage 6 vom 27. September 2020.

 IndikatorAnzahlBeitragssatz in FrankenMaximalbeitrag in Franken bisherMaximalbeitrag in Franken neu
Treuhanddienst     
BisherBetreuungsmonate4 800186.20893 760 
NeuBetreuungsmonate5 830165.50 964 865
Rentenverwaltung     
BisherBetreuungsmonate560186.20104 240 
NeuBetreuungsmonate850248.00 210 800
Sozialberatung     
Bisher(rund 345 000)¹ 
NeuStunden11 10078.00 865 800
Total     
Bisher   998 000 
Neu    2 041 465

¹ Der bisherige Beitrag für die Sozialberatung entspricht den Kosten, die 2018 indirekt durch die beiden anderen Angebote mitfinanziert wurden. Er wird darum nicht zum Total dazugezählt.

Tabelle 1: Für jedes Angebot wurde definiert, wie oft (Anzahl) es zu welchen durchschnittlichen Kosten (Beitragssatz) durch die Stadt maximal mitfinanziert wird. Da die drei Angebote eng miteinander verknüpft sind, können die Mittel pro Jahr allerdings bedarfsgerecht verwendet werden.

Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, werden die Anzahl Betreuungsmonate beim Treuhanddienst und der Rentenverwaltung erhöht. Zudem wird der bisher einheitliche, durchschnittliche Beitragssatz angepasst. Neu wird ein individueller Beitragssatz für beide Leistungen festgelegt, der den tatsächlichen Kosten besser entspricht. Der Beitragssatz für den Treuhanddienst kann trotz eingeschränkter Unterstützung durch den Bund gesenkt werden, da einerseits die Leistungen günstiger sind als jene der Rentenverwaltung und andererseits die Kosten für die Sozialberatung wegfallen. Der Beitragssatz für die Rentenverwaltung muss trotz wegfallenden Kosten für die Sozialberatung erhöht werden, da die Leistung effektiv teurer ist und der Bund seine Unterstützung ab 2021 einschränkt.

Die Stadt unterstützte die Sozialberatung bisher nur indirekt, da diese teilweise im Rahmen der beiden anderen Angebote in Anspruch genommen wurde. Da auch hier die Nachfrage steigt und der Bund seine finanzielle Unterstützung einschränkt, finanziert die Stadt die Sozialberatung ab 2021 als eigene Leistung für alle Personen ab 60 Jahren mit Wohnsitz in der Stadt und ihre Angehörigen mit.

Antrag

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