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Vorlage 1: Kommunaler Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen

stadt-zuerich.ch/vorlage-siedlungsrichtplan

Abstimmung vom 28. November 2021, Vorlage 1

Abstimmungsresultat

Die Vorlage wurde mit 61,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Vorlage 1 im Überblick

Ausgangslage

Zürich ist ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort. Die Stadt zählt aktuell rund 435 000 Einwohnerinnen und Einwohner. In 20 Jahren könnten es gemäss Berechnungen über 500 000 sein. Der Bedarf an Wohnungen, öffentlichen Bauten und Freiräumen würde steigen. Auch die Anzahl Arbeitsplätze könnte zunehmen. Dafür wird innerhalb der Stadtgrenzen Raum benötigt. Der neu erarbeitete kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen schafft die planerischen Voraussetzungen dafür und koordiniert die verschiedenen Ansprüche. Er steuert die Entwicklung innerhalb der bestehenden Quartiere und ist abgestimmt mit dem parallel revidierten kommunalen Richtplan Verkehr (siehe Vorlage 2). Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen wurde öffentlich aufgelegt, nach dem formellen Mitwirkungsverfahren überarbeitet und vom Gemeinderat nach eingehender Beratung stellenweise angepasst und festgesetzt. Gegen den verabschiedeten kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen wurde das Parlamentsreferendum ergriffen. Mit dieser Vorlage werden wichtige quantitative und qualitative Rahmenbedingungen und Instrumente für eine nachhaltige räumliche Entwicklung der Stadt geschaffen.

Die Vorlage

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen legt mit einem Planungshorizont bis 2040 fest, innerhalb welcher Gebiete der Stadt schwerpunktmässig baulich verdichtet werden könnte: Im Westen der Stadt Zürich mit Altstetten, Albisrieden und Sihlfeld sowie im Norden mit Gebieten um Oerlikon, Seebach, Schwamendingen und Affoltern. Er dient zur Vorsorge und zur planerischen Vorbereitung weiterer Baureserven zusätzlich zur bestehenden Bau- und Zonenordnung. Wo die bauliche Verdichtung zu einer ungünstigen Verteilung von Gebäuden und den dazugehörigen Freiräumen führen würde, ist künftig eine Anordnung der Bauten vorgesehen, die trotz Dichte ein gutes Gleichgewicht von Bebauung und Freiräumen ermöglicht. Zentral sind die Einträge zur Sicherung der Grün- und Freiflächen. Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen zielt auf eine Struktur mit einer Vielzahl von lebendigen lokalen Zentren und sichert Flächen für Schul- und Sportanlagen, Werk- und Sicherheitsbauten. Ebenso sind die Themen Stadtnatur, umweltverträgliche Entwicklung (Stadtklima, Lärm- und Klimaschutz, Störfallvorsorge), Sozialverträglichkeit und preisgünstiger Wohnraum sowie Abstimmung mit der Verkehrsplanung und der Energieversorgung wichtig. Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen ist für die nachgelagerten Planungen durch die Behörden verbindlich, entfaltet jedoch keine Rechtswirkung für Private. Im Richtplantext ist festgehalten, dass er mindestens alle vier Jahre einer Teilrevision unterzogen werden soll.

Parlamentsreferendum

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen der Stadt Zürich wird von 116 Mitgliedern des Gemeinderats als derart wichtig erachtet, dass sie diesen Richtplan der Urnenabstimmung unterstellen möchten.

Minderheitsstandpunkte

Die Parlamentsgruppe EVP sowie die FDP- und die SVP-Fraktion lehnen die Vorlage ab. Gemäss Parlamentsgruppe EVP erfolgt die zusätzliche Verdichtung auf Kosten der Grünflächen. Die FDP- und die SVP-Fraktion kritisieren die weitreichenden Konsequenzen für das Zusammenleben und die Privatsphäre der Stadtbevölkerung.

Abstimmungsfrage

Kommunaler Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen der Stadt Zürich, Festsetzung

Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat

Ja

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