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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0243, 28.04.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 11

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht im Zusammenhang mit der Veloförderung folgende Verkehrsvorschrift:

Wehntalerstrasse
Parkflächen

Das Stehenlassen von Motorrädern, Motorfahrrädern und Fahrrädern ist gestattet:
auf dem südwestlichen Rand der Nebenfahrbahn entlang der Trenninsel, gegenüber der Liegenschaft Nr. 294, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.