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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0256, 12.05.2021

Temporäre Verkehrsvorschrift, Kreis 9

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse ab 31. Mai 2021 bis etwa Ende Dezember 2021 folgende Verkehrsvorschrift:

Grünauring
Fussweg

Als Fussweg, ausgenommen «Velo gestattet», wird bezeichnet:
der östliche Fussweg zwischen dem Grünauring 34 bis 37.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.