Mobile Menu

Global Navigation

Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0262, 12.05.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Für nachstehenden Verkehrsweg werden in Zusammenhang mit der Markierung eines durchgehenden Velostreifens folgende Verkehrsvorschriften aufgehoben:

Steinstrasse

In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 9.5.1977: Parkflächen. Das Stehenlassen von Fahrzeugen ist gestattet (Längsparkierung), Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00, Samstag von 8.00 bis 16.00 Uhr aber nur bis 60 Minuten und auf Parkuhrfeldern gegen Gebühr: auf dem westlichen Fahrbahnrand, zwischen der Austrasse und dem Haus Nr. 58.
In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 9.2.1978: Parkflächen. Das Stehenlassen von Fahrzeugen ist gestattet (Längsparkierung), Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00, Samstag von 8.00 bis 16.00 Uhr aber nur bis 60 Minuten und auf Parkuhrfeldern gegen Gebühr: auf dem südwestlichen Fahrbahnrand, zwischen der Zufahrtsrampe beim Haus Nr. 68 und dem Manesseplatz.
In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 23.11.1992: Parkflächen «Blaue Zone», Postleitzahlkreis 8003. Die Parkflächen der Blauen Zone in der Steinstrasse.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.