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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0272, 19.05.2021

Temporäre Verkehrsvorschrift, Kreis 3

(Verlängerung)

Die mit Verfügung vom 11. Dezember 2020 erlassene und am 13. Januar 2021 im Städtischen Amtsblatt veröffentlichte temporäre Verkehrsanordnung:

Wegen Kanalsanierungsarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse ab 18. Januar 2021 für etwa vier Montate folgende Verkehrsvorschrift:

Schlossgasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Brinerstrasse nach der Steinstrasse.

wird bis 31. Oktober 2021 verlängert.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.