Amtliche Mitteilung
Nummer: 2021/0292, 02.06.2021
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 4
Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab 14. Juni 2021 bis etwa 30. Juni 2022 folgende Verkehrsvorschriften:
Stauffacherstrasse
Einbahnstrasse
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Seebahnstrasse nach der Feldstrasse.
Hermann-Greulich-Strasse
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Velos:
von der Kanzleistrasse nach der Stauffacherstrasse.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.
Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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