Amtliche Mitteilung
Nummer: 2021/0297, 26.05.2021
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 5
Für nachstehende Verkehrswege ergeht während der Sperrzeit von 22.00 bis 3.00 Uhr zugunsten der Zufahrt von Taxis, Anwohnenden, Gewerbetreibenden und ähnlich Betroffenen folgende Verkehrsvorschrift:
Zone mit Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder
Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist von 22.00 bis 3.00 Uhr verboten, ausgenommen die Zufahrt von:
- Anwohnenden, Gewerbetreibenden und ähnlich Betroffenen mit schriftlicher Ausnahmebewilligung
- Mieterinnen und Mieter von Parkplätzen mit Zufahrtsbewilligungen
- Taxis auf Bestellung oder mit besetztem Wagen
- Gesundheitsdiensten
- Pikettfahrzeugen der öffentlichen Dienste in Notfallsituationen
- Zustelldiensten der Post (Service Public)
- Hotellogiergästen zum Gepäcktransport
Zone innerhalb Limmatstrasse/Sihlquai/nördlich entlang SBB-Areal/Langstrasse umfassend die Strassenzüge:
- Ackerstrasse, Teilstück Limmat-/Zollstrasse
- Fierzgasse
- Hafnerstrasse, Teilstück Zoll-/Limmatstrasse
- Heinrichstrasse, Teilstück Lang-/Ackerstrasse
- Johannesgasse
- Josefstrasse, Teilstück Lang-/Zollstrasse
- Konradstrasse
- Klingenstrasse
- Marstallweg
- Mattengasse
- Neugasse, Teilstück Zoll-/Langstrasse
- Radgasse
- Reishauerstrasse
- Zollstrasse
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten
Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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