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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0300, 26.05.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Veloförderung folgende Verkehrsvorschrift:

Werdstrasse
Parkflächen

Das Stehenlassen von Motorrädern, Motorfahrrädern und Fahrrädern ist gestattet:
auf dem südöstlichen Fahrbahnrand entlang der Liegenschaft Nr. 125/127.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierung, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.