Amtliche Mitteilung
Nummer: 2021/0301, 26.05.2021
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1
Die folgende, noch nicht in Rechtskraft erwachsene Verfügung vom 11. März 2021 wird wiedererwägungsweise aufgehoben:
Zähringerstrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ist verboten, ausgenommen Zubringerdienst von 5.00 bis 12.00 Uhr:
zwischen dem Seilergraben und der Mühlegasse.
Häringstrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ist verboten, ausgenommen Zubringerdienst von 5.00 bis 12.00 Uhr:
zwischen dem Seilergraben und der Zähringerstrasse.
Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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