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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0301, 26.05.2021

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1

Die folgende, noch nicht in Rechtskraft erwachsene Verfügung vom 11. März 2021 wird wiedererwägungsweise aufgehoben:

Zähringerstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ist verboten, ausgenommen Zubringerdienst von 5.00 bis 12.00 Uhr:
zwischen dem Seilergraben und der Mühlegasse.

Häringstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ist verboten, ausgenommen Zubringerdienst von 5.00 bis 12.00 Uhr:
zwischen dem Seilergraben und der Zähringerstrasse.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.