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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0302, 26.05.2021

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 4

Die folgende, noch nicht in Rechtskraft erwachsene Verfügung vom 11. März 2021 wird wiedererwägungsweise aufgehoben:

Ankerstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ist verboten, ausgenommen Zubringerdienst:
zwischen der Badenerstrasse und der Zweierstrasse.

Grüngasse
Gegenverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist in beide Richtungen gestattet:
zwischen der Badenerstrasse und der Ankerstrasse.

Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten, ausgenommen ist das Halten für Güterumschlag
oder zum Ein- und Aussteigenlassen:
beidseits auf den Fahrbahnrändern zwischen der Ankerstrasse und der Grüngasse 18,
beidseits auf den Fahrbahnrändern zwischen der Ankerstrasse und der Grüngasse 31.

Gartenhofstrasse
Gegenverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist in beide Richtungen gestattet:
zwischen der Zweierstrasse und der Ankerstrasse.

Köchlistrasse
Fahranordnung Rechtsabbiegen

Bei der Einmündung in die Ankerstrasse.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.