Amtliche Mitteilung
Nummer: 2021/0523, 01.09.2021
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 6
Zu den örtlichen Regelungen der Zu- und Wegfahrten der öffentlich zugänglichen Parkierungsanlage Universität Zürich-Irchel, Winterthurerstrasse 181, 8057 Zürich, ergeht im Zusammenhang mit einem Umbau folgende Verkehrsvorschrift:
Verbot für Zufussgehende
Der Durchgang für Zufussgehende ist verboten:
im Bereich der Einfahrt auf dem Geschoss D, gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Es wird aufgehoben:
Parkhaus Universität Zürich-Irchel
In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 4.10.1983: Stopsignalisationen. Es werden Stopsignalisationen angeordnet: bei den besonders unübersichtlichen Einmündungen der Parkplatz-Zu- und –Wegfahrt in den Parkgeschossen, gemäss örtlicher Signalisation.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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