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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0524, 01.09.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 1

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zur Regelung des ruhenden Verkehrs folgende Verkehrsvorschrift:

Unbenannte Strasse (Künstler- bis Schienhutgasse, Kat-Nr. AA4329 und AA4471) Parkierungsverbot

Das Parkieren (Aufstellen zu anderen Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten:
auf beiden Fahrbahnrändern, zwischen der Künstlergasse und der Schienhutgasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.