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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0525, 01.09.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 5

Für nachstehenden Verkehrsweg ergehen zwecks Veloförderung folgende Verkehrsvorschriften:

Hardstrasse
Parkplätze für gehbehinderte Fahrzeugführende

Als Parkplätze für gehbehinderte Fahrzeugführende wird folgende Fläche bezeichnet:
auf dem nordwestlichen Trottoir entlang der Liegenschaft Nr. 301, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Parkflächen

Das Stehenlassen von Personenwagen ist von Montag bis Mittwoch von 9.00 bis 20.00 Uhr und von Donnerstag bis Sonntag von 9.00 bis 9.00 Uhr, nur gegen Gebühr und gemäss den an den Parkuhren vermerkten Bestimmungen bis max. 4 Stunden gestattet (die Gebühren bestimmen sich nach den städtischen Vorschriften über die Parkierungs- und Parkuhrkontrollgebühren; Gemeindebeschluss vom 25. September 1994 mit Änderung vom 1. April 2012 und 1. April 2017):
am nordwestlichen Fahrbahnrand von gegenüber der Heinrichstrasse bis zur Schiff-baustrasse;
am südöstlichen Fahrbahnrand unter der Hardbrücke zwischen der Heinrichstrasse und der Josefstrasse, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Standplatz für Taxi

Als Standplatz für Taxi wird folgende Fläche bezeichnet:
auf dem nordwestlichen Trottoir entlang der Liegenschaft Nr. 299, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es werden aufgehoben:

Hardstrasse

In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 16.10.1973: Einbahnverkehr. Der Verkehr mit Fahrzeugen ist auf den Parkplätzen unter der Hardbrücke wie folgt verboten: von der Josef- nach der Heinrichstrasse, von der Gerold- nach der Pfingstweidstrasse, von der Gerold- nach der Lichtstrasse.
In der Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 3.5.2011: Parkplätze für gehbehinderte Fahrzeugführende. Als Parkplätze für gehbehinderte Fahrzeugführende wird folgende Fläche bezeichnet: unter der Hardbrücke gegenüber der Liegenschaft Heinrichstrasse 269, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung. Standplatz für Taxi. Als Standplatz für Taxi wird folgende Fläche bezeichnet: auf dem nordwestlichen Trottoir entlang der Liegenschaft Nr. 301, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
In der Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 4.11.2016: a) Parkflächen, neue Parkuhrbetriebszeiten. Auf den nachfolgenden Parkflächen ist das Stehenlassen von Personenwagen neu von Montag bis Mittwoch von 9.00 bis 20.00 Uhr und von Donnerstag bis Sonntag von 9.00 bis 9.00 Uhr nur gegen Gebühr sowie bis max. 4 Stunden gestattet: Hardstrasse. zwischen der Heinrichstrasse und der Josefstrasse, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung; auf dem nordwestlichen Trottoir, zwischen der Heinrich- und der Josefstrasse entlang der Liegenschaft Nr. 301, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.