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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0574, 15.09.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 8

Für nachstehenden Verkehrsweg wird, mit dem Strassenbauprojekt des Tiefbauamts der Stadt Zürich koordiniert, gemäss §16 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) folgende Verkehrsvorschrift aufgehoben:

Signaustrasse
Stoppsignalisation

Die Verfügung des Polizeiinspektors vom 31.03.1965: Stoppsignalisation. Bei der südwestlichen Einmündung der Signaustrasse in die Forchstrasse wird eine Stoppsignalisation angeordnet.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Rechtsmittelfrist beginnt erst mit der Publikation des Strassenprojekts gemäss §16 StrG im Kantonalen Amtsblatt vom 17. September 2021 zu laufen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.