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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0613, 06.10.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 11

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschrift:

Siewerdtstrasse (Parkhaus Nordhaus)
Stoppsignalisation

Eine Stoppsignalisation wird angeordnet:
bei der Einmündung der Ausfahrt Parkhaus Nordhaus (Liegenschaft Nr. 8) in das Trottoir der Siewerdtstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierung, rechtsverbindlich.

Es wird aufgehoben:

Parkhaus Neudorf (neu Parkhaus Nordhaus, Siewerdtstrasse 8)

In der Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 5.10.1987: Kein Vortritt. Der Vortritt wird aufgehoben: bei der Ausfahrt in die Siewerdtstrasse.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.