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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0616, 06.10.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 8

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht im Zusammenhang mit dem Bauprojekt «Marina Tiefenbrunnen» folgende Verkehrsvorschrift:

Bellerivestrasse
Parkflächen

Das Stehenlassen von Personenwagen ist gestattet, Montag bis Samstag von 9.00 bis 20.00 Uhr, aber nur bis 8 Stunden und auf Parkuhrfeldern gegen Gebühr:
in der Parknische unter der Abfahrtsrampe von Zollikon.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.