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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0617, 06.10.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 2

Für nachstehenden Verkehrsweg wird in Zusammenhang mit der Umsetzung von Velomassnahmen folgende Verkehrsvorschrift aufgehoben:

Bleicherweg

Die Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 16.12.2020: Fahranordnung. Das Wenden ist verboten: Richtung stadteinwärts an der Kreuzung mit der Genferstrasse und Freigutstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit der Entfernung des Signals rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.