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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0620, 06.10.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Für nachstehenden Verkehrsweg ergehen aus Gründen der Verkehrssicherheit und zwecks Veloförderung folgende Verkehrsvorschriften:

Weststrasse
Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
auf dem südwestlichen Fahrbahnrand entlang dem Haus Nr. 173, gemäss örtlicher Markierung.

Parkflächen

Das Stehenlassen von Fahrrädern ist gestattet:
auf dem südwestlichen Fahrbahnrand entlang den Häusern Nrn. 171 bis 173 (inkl.), gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.