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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0622, 06.10.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 7

Für nachstehenden Verkehrsweg ergehen zwecks Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten folgende Verkehrsvorschriften:

Es werden aufgehoben:

Drusbergstrasse

In der Verfügung des Vorstehers des Sicherheitsdepartements vom 7.9.2017: Parkflächen. Das Stehenlassen von Motorwagen ist gestattet, Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00, Samstag von 8.00 bis 16.00 Uhr, aber nur bis 30 Minuten (die Ankunftszeit ist gemäss den Bestimmungen auf der Parkscheibe einzustellen): auf dem westlichen Fahrbahnrand zwischen der Liegenschaft Nr. 264 und dem Haus Nr. 136. Parkierungsverbot. Das Parkieren (Aufstellen zu anderen Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten: auf dem westlichen Fahrbahnrand gegenüber der Liegenschaft Nr. 264 auf einer Länge von rund 10 m, gemäss örtlicher Markierung.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.