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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0625, 06.10.2021

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 5

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab 11. Oktober 2021 bis etwa Mitte Februar 2022 folgende Verkehrsvorschriften:

Zollstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, zwischen der Langstrasse und der Zollstrasse 111, mit dem Zusatz: «ausgenommen Zubringerdienst und Werkverkehr».

Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, zwischen der Zollstrasse 57 und der Zollstrasse 17, mit dem Zusatz: «ausgenommen Zubringerdienst und Werkverkehr».

Josefstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, zwischen der Josefstrasse 8 und der Hafnerstrasse, mit dem Zusatz: «ausgenommen Zubringerdienst und Werkverkehr».

Hafnerstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, zwischen der Hafnerstrasse 7 und der Zollstrasse, mit dem Zusatz: «ausgenommen Zubringerdienst und Werkverkehr».

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.