Amtliche Mitteilung
Nummer: 2021/0625, 06.10.2021
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 5
Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab 11. Oktober 2021 bis etwa Mitte Februar 2022 folgende Verkehrsvorschriften:
Zollstrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, zwischen der Langstrasse und der Zollstrasse 111, mit dem Zusatz: «ausgenommen Zubringerdienst und Werkverkehr».
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, zwischen der Zollstrasse 57 und der Zollstrasse 17, mit dem Zusatz: «ausgenommen Zubringerdienst und Werkverkehr».
Josefstrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, zwischen der Josefstrasse 8 und der Hafnerstrasse, mit dem Zusatz: «ausgenommen Zubringerdienst und Werkverkehr».
Hafnerstrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, zwischen der Hafnerstrasse 7 und der Zollstrasse, mit dem Zusatz: «ausgenommen Zubringerdienst und Werkverkehr».
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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