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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0627, 13.10.2021

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannte Strasse ab 18. Oktober 2021 bis etwa Mitte Mai 2022 folgende Verkehrsvorschriften:

Aemtlerstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Albisriederstrasse nach der Zypressenstrasse.

Halteverbote

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn, zwischen der Albisriederstrasse und der Zypressenstrasse,
gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.