Amtliche Mitteilung
Nummer: 2021/0661, 20.10.2021
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 8
Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannte Strasse etappenweise ab 2. November 2021 bis etwa Ende Dezember 2022 folgende Verkehrsvorschriften:
Dufourstrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, zwischen der Hornbachstrasse und der Hösch-gasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Lindenstrasse nach der Höschgasse.
Halteverbote
Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn zwischen der Hornbachstrasse und der Höschgasse,
gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.
Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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