Mobile Menu

Global Navigation

Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0193, 30.03.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 6

Für nachstehende Verkehrswege ergehen zwecks besserer Erschliessung des Quartiers für den Motorfahrrad- und den Fahrradverkehr folgende Verkehrsvorschriften:

Eggenschwilerweg
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten, Zubringerdienst und Zufahrt mit Anwohnerparkkarte 8006 sind gestattet.

Goldauerstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten, Zubringerdienst und Zufahrt mit Anwohnerparkkarte 8006 von der Rigistrasse her sind gestattet.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es werden aufgehoben:

Eggenschwilerweg

Die Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 8.7.2019: Fahrverbot. Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, Zubringerdienst und Zufahrt mit Anwohnerparkkarte 8006 sind gestattet.

Goldauerstrasse

Die Verfügung des Vorstehers des Sicherheitsdepartements vom 8.7.2019: Fahrverbot. Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, Zubringerdienst und Zufahrt mit Anwohnerparkkarte 8006 von der Rigistrasse her sind gestattet.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar.