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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0241, 06.04.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 6

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse rückwirkend ab 28. März 2022 bis Ende August 2022 folgende Verkehrsvorschrift:

Wehntalerstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Bucheggstrasse nach der Grebelackerstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.