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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0245, 13.04.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 10

Für nachstehende Verkehrswege ergehen zur Verbesserung der Netzqualität des Veloverkehrs folgende Verkehrsvorschriften:

In der Schüpf
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten, augenommen Zubringerdienst von der Limmattalstrasse her:
zwischen der Limmattalstrasse und der Hohenklingenstrasse.

Widumweg
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten, augenommen Zubringerdienst:
zwischen der Imbisbühlstrasse und der Limmattalstrasse.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Es wird aufgehoben:

Widumweg

In der Verfügung des Polizeivorstands vom 6.4.1938: Auf dem Widumweg, Teilstück zwischen der Limmattal- und der Imbisbühlstrasse, ist der Verkehr mit Fahrzeugen verboten; Zubringerdienst ist gestattet.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar.