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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0248, 20.04.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 9

Im Zusammenhang mit der Geschwindigkeitsreduktion und mit dem Strassenprojekt des Bundes ASTRA N1/36 Anschluss Schlieren-Europabrücke sowie Lärmschutz Grünau, ergehen für nachstehende Verkehrswege folgende Verkehrsvorschriften:

Bändlistrasse
Kein Vortritt

Der Vortritt wird aufgehoben:
bei der Einmündung in die Ausfahrt ZH Altstetten A1,
bei der Einmündung in die Europabrücke.

Fussweg

Als «Fussweg, Velo gestattet» wird bezeichnet:
der nordwestliche Fussweg zwischen der Paul-Pflüger- und der Bernerstrasse, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Bernerstrasse Nord
Einbahnstrasse

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:

von der Grünaustrasse nach der Meierwiesenstrasse,
von der unbenannten Strasse Kat.-Nr. AL8047 bis Grünaustrasse,
von der Bändlistrasse nach der unbenannten Strasse Kat.-Nr. AL8047.

Bernerstrasse Süd
Einbahnstrasse

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Max-Högger-Strasse nach der Bernerstrasse Süd.

Fahranordnung

Das Abbiegen nach links ist für Lastwagen verboten:

bei der Einmündung in die Herostrasse.

Fahranordnung

Das Abbiegen nach rechts ist für Lastwagen verboten:
bei der Einmündung in die Herostrasse.

Fussweg

Als «Fussweg, Velo gestattet» wird bezeichnet:
der südwestliche Fussweg zwischen der Hermetschloobrücke bis zur Parzelle Kat.-Nr. AL8728, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Europabrücke
Busstreifen

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen sind Busse im Linienverkehr:
auf dem Busstreifen zwischen Höhe Bernerstrasse Nord und der Bändlistrasse.

Herostrasse
Fahranordnung

Das Abbiegen nach links ist für Lastwagen verboten:
bei der Einmündung in die Bernerstrasse Süd.

Hönggerrampe
Kein Vortritt

Der Vortritt wird aufgehoben:
bei der Einmündung in die Europabrücke.

Max-Högger-Strasse
Kein Vortritt

Der Vortritt wird aufgehoben:
bei der Einmündung in die Bernerstrasse Süd.

Meierwiesenstrasse
Kein Vortritt

Der Vortritt wird aufgehoben:
bei der Einmündung in die Bernerstrasse Nord.

Würzgrabenstrasse
Kein Vortritt

Der Vortritt wird aufgehoben:
bei der Einmündung in die Bernerstrasse Süd.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es werden aufgehoben:

Bändlistrasse

Die Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 20.4.1964: Stoppsignalisation. Eine Stoppsignalisation wird angeordnet bei den beiden Einmündungen in die Europabrücke.

Unbenannte Strasse Kat Nr. AL8047

In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 17.6.1976: Einbahnverkehr. Der Verkehr mit Fahrzeugen ist in Richtung von der unbenannte Strasse Kat Nr. AL8047 nach der Bernerstrasse Nord verboten.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar.