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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0261, 20.04.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 10

Wegen Kanal-, Werkleitungs-, Gleis- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen etappenweise ab 2. Mai 2022 bis Ende November 2023 folgende Verkehrsvorschriften:

Hönggerstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten, zwischen dem Wipkingerplatz und der Hönggerstrasse 146, ausgenommen Zubringerdienst.

Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Hönggerstrasse 146 nach dem Wipkingerplatz, ausgenommen Werkverkehr.

Limmattalstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten, zwischen der Limmattalstrasse 1 und der Ottenbergtrasse, ausgenommen Zubringerdienst.

Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Ottenbergstrasse nach der Limmattalstrasse 1, ausgenommen Werkverkehr.

Dorfstrasse
Fahranordnung Rechtsabbiegen

bei der Einmündung in die Hönggerstrasse.

Im Sydefädeli
Fahranordnung Linksabbiegen

bei der Einmündung in die Hönggerstrasse.

Rosengartenstrass
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten:
von der Rosengartenstrasse nach dem Wipkingerplatz, ausgenommen VBZ-Bus und Taxi.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen nach der Publikation ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.