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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0266, 04.05.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 2

Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab 9. Mai 2022 bis Ende Juli 2022 folgende Verkehrsvorschriften:

Mutschellenstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Mutschellenstrasse Nr. 120 nach der Bellariastrasse.

Halteverbote

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn zwischen der Mutschellenstrasse Nr. 120 und der Bellariastrasse,
gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.