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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0278, 04.05.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 12

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschrift:

Unbenannter Verbindungsweg, Kat.-Nr. SW5737
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Nebenfahrbahn der Ueberlandstrasse nach der Liegenschaft Ueberlandstrasse Nr. 401 (Tankstelle).

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu der Verkehrsvorschrift sind im Anhang einsehbar.