Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0278, 04.05.2022
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 12
Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschrift:
Unbenannter Verbindungsweg, Kat.-Nr. SW5737
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Nebenfahrbahn der Ueberlandstrasse nach der Liegenschaft Ueberlandstrasse Nr. 401 (Tankstelle).
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Unterlagen zu der Verkehrsvorschrift sind im Anhang einsehbar.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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